EU-DSGVO: Erklärung oder Checkbox in Newsletter-Anmeldeformularen

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6. Mai 2022

Mit einer Datenschutz-Checkbox für die Newsletter-Anmeldung interessierter Website-User können Sie sich datenschutzrechtlich absichern. Zusätzlich sollte das Anmeldeformular für Ihren Newsletter auch eine Erklärung enthalten, welche auf die Datenschutzhinweise verweist. Mit rapidmail können Sie diese Kombination einfach in Ihr Anmeldeformular integrieren. So geht’s!


1. DSGVO-Checkbox für die Newsletter-Anmeldung: Was ist das eigentlich?

Die DSGVO-Checkbox, oft auch als Newsletter-Einwilligung bezeichnet, ist der Teil Ihres Newsletter-Anmeldeformulars, in dem Sie Ihre zukünftigen Abonnent:innen um ihr Einverständnis bitten, ihre Daten nutzen zu dürfen gem. Art. 6 Abs. 1 lit. a) DSGVO. Website-User, die an Ihrem Newsletter interessiert sind, müssen die Checkbox aktivieren, um die Newsletter-Anmeldung erfolgreich abschließen zu können. Bereits voraktivierte Datenschutz-Checkboxen sollten hier nicht zum Einsatz kommen, sodass das Freiwilligkeitsprinzip gewahrt wird.

Was genau heißt das?

In Deutschland ist es zudem rechtlich durch das UWG vorgegeben, dass E-Mail-Adressen nur mit dem ausdrücklichen Einverständnis der Inhaber:innen benutzt werden dürfen – eben auch für den Newsletter-Versand.

Die Interessent:innen geben über die Datenschutz-Checkbox aktiv eine Einwilligungs-Erklärung ab, dass Sie ihre personenbezogenen Daten nutzen dürfen und um werbliche E-Mails zu senden. Die Checkbox im Anmeldeformular ist somit neben dem Double-Opt-in-Verfahren ein zusätzlicher Schritt, um bei Bedarf die ausdrückliche Zustimmung Ihrer Kontakte zum Newsletter-Erhalt nachweisen zu können.


2. Datenschutz-Checkbox vs. Datenschutzhinweis

Im Newsletter-Anmeldeformular gibt es zwei unterschiedliche Wege, das Formular DSGVO-konform zu gestalten bzw. Ihren Abonnent:innen zu zeigen, dass Sie als Unternehmen allen Datenschutz-Richtlinien folgen. Einerseits können Sie eine Datenschutz-Checkbox in Ihr Anmeldeformular integrieren. Zusätzlich dazu gibt es den Datenschutzhinweis.

Was ist also der Unterschied?

  1. Mit der Datenschutz-Checkbox, oft auch als „Einwilligungs-Erklärung“ oder „Newsletter-Einwilligung” bezeichnet, garantieren Sie, dass alle User bei der Newsletter-Anmeldung aktiv zugestimmt haben, dass Sie als Unternehmen die personenbezogenen Daten nutzen dürfen, um den Abonnent:innen werbliche Inhalte per E-Mail zukommen zu lassen. Indem Ihre Abonnent:innen einen Haken bei der Einwilligung setzen, haben Sie ihr ausdrückliches Einverständnis, ihre E-Mail-Adresse für den Newsletter-Versand nutzen zu dürfen. Um diese Zustimmung bei Bedarf nachweisen zu können, benötigen Sie außerdem immer das Double Opt-in Verfahren für eine Newsletter-Anmeldung.
  2. Bei den Datenschutzhinweisen, manchmal auch als „DSGVO-Erklärung“ bezeichnet, hingegen handelt es sich um einen kleinen Teil des Anmeldeformulars, in dem auf die Datenschutzkonformität und das genutzte Newslettter-Tool hingewiesen wird – und quasi eine Mini-Version Ihrer Datenschutzerklärung und AGBs enthält. Klicken Abonnent:innen auf die Links in dem Teil des Formulars, gelangen sie auf die komplette Datenschutzerklärung. Damit zeigen Sie als Unternehmen, dass Sie sich an die Datenschutzgrundverordnung halten und dass Ihr Newsletter-Versand DSGVO-konform ist. Im rapidmail Formular-Editor können Sie als Newsletter-Versender:in selbst entscheiden, ob diese Komponente im Anmeldeformular enthalten sein soll oder nicht. Sicherlich schafft es bei Ihren (potenziellen) Abonnent:innen mehr Vertrauen, wenn Sie nicht darauf verzichten – deswegen würden wir es auf jeden Fall empfehlen!
Datenschutzhinweise im Anmeldeformular I rapidmail
Damit Ihre Interessent:innen mit einem Klick direkt zu Ihrer Datenschutzerklärung oder zu Ihren AGBs gelangen, müssen Sie bei dieser vorgefertigten Komponente im rapidmail Formular-Editor nur Ihre eigenen Links hinterlegen. Echt easy! ✅

3. So geht’s: DSGVO-Checkbox und Erklärung ins Newsletter-Anmeldeformular einbauen

Als rapidmail Kund:in wissen Sie bestimmt bereits, wie der rapidmail Formular-Editor aussieht und wie Sie ein Anmeldeformular erstellen können. Sollte das nicht der Fall sein, können Sie sich gerne noch mal in den Hilfeartikel zur Formularerstellung reinschauen. Dort wird Schritt für Schritt erklärt, wie Sie mit dem Formular-Editor ein professionelles Newsletter-Anmeldeformular erstellen. 

DSGVO-Checkbox zur Einwilligung in die Datenverarbeitung einbauen

Indem Sie links in der Sidebar des Formular-Editors die Komponente „Newsletter-Einwilligung“ auswählen und diese in den Einstellungen als „Pflichtfeld“ festlegen, wird in Ihrem Newsletter-Anmeldeformular eine Checkbox zur Einwilligung in die Datenverarbeitung angezeigt. Es handelt sich um einen voreingestellten Standard-Text, den Sie bei Bedarf natürlich nach Belieben anpassen können.

DSGVO-Checkbox im Newsletter-Anmeldeformular

Datenschutzhinweise in Form einer DSGVO-Erklärung einbauen

Im rapidmail Formular-Editor können Sie ganz einfach in der linken Sidebar die DSGVO-Erklärung auswählen – der Infotext zur Datenverarbeitung wird dann automatisch in Ihrem Newsletter-Anmeldeformular hinzugefügt! Jetzt müssen Sie nur noch die Links zu Ihrer Datenschutzerklärung und zu Ihren AGBs einfügen.

DSGVO-Erklärung im Anmeldeformular

Super – mit der DSGVO-Checkbox und -Erklärung sind Sie einen wichtigen Schritt in Richtung datenschutzkonformer Newsletterversand gegangen. Um zu gewährleisten, dass Ihr E-Mail-Marketing in allen Punkten rechtskonform ist, gibt es aber noch einige weitere Punkte zu beachten: Schauen Sie sich bei Fragen gerne in der Blogkategorie Datenschutz & Rechtliches um! Dort finden Sie hilfreiche Infos und Tipps für rechtskonformes E-Mail-Marketing.


Definitiv auch Ihre Aufmerksamkeit wert