Impressum in Ihre Newsletter einfügen
Wenn Sie einen Newsletter versenden, sollten Sie in diesen unbedingt ein Impressum einfügen. Das hängt mit der geltenden Impressumspflicht zusammen, die Ihren Leserinnen und Lesern einerseits die Möglichkeit einer schnellen Kontaktaufnahme bietet und die andererseits Sie als Versender:in eindeutig identifiziert.
Auch, wenn es keine konkreten Vorgaben für den Aufbau eines Newsletter-Impressums gibt, zeigen wir Ihnen in diesem Artikel, welche Möglichkeiten sie bezüglich der Platzierung und der enthaltenen Informationen haben.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel dient nur Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar.
Impressum einfügen: So funktioniert’s
Um ein Impressum in Ihr Mailing einzufügen, ziehen Sie ganz einfach ein Textelement an die gewünschte Stelle – üblicherweise wird das Impressum im unteren Bereich eines Mailings, also im Footer, platziert.
Nun fügen Sie Ihre relevanten Daten und Informationen ins Textfeld ein und formatieren den Text in gewünschter Weise.
💡In einigen unserer kostenlosen Newsletter-Vorlagen finden Sie am Ende bereits ein vorgefertigtes Impressum. Ersetzen Sie die Beispielangaben ganz einfach durch Ihre Firmeninformationen und schon sind Sie fertig.

Damit Sie Ihr Impressum nicht jedes Mal neu erstellen müssen, empfehlen wir Ihnen, es in Ihren eigenen Elementen zu speichern. So können Sie es in Ihren zukünftigen Mailings einfach aufrufen und per Drag and Drop an die gewünschte Stelle ziehen.
Welche Angaben gehören ins Impressum?
Der Gesetzgeber stellt keine konkreten Informationen zur Verfügung, welche Angaben Teil des Impressums sein müssen.
Wir empfehlen Ihnen, folgenden Informationen in Ihr Mailing einzufügen:
- Firmenname / Rechtsform
- Anschrift
- Vertretungsberechtigter
- Telefon / E-Mail
Mithilfe dieser Angaben ist die Möglichkeit einer schnellen, einfachen Kontaktaufnahme gegeben. Außerdem wird durch die Angaben ersichtlich, wer sich hinter dem Versand des Mailings verbirgt.
Darf im Newsletter auf ein extern hinterlegtes Impressum verlinkt werden?
Eine weitere Unklarheit: Es wird nicht eindeutig konstatiert, ob die Angaben aus dem Impressum direkt im Newsletter erscheinen müssen oder ob es ausreichend ist, einen Link zum Impressum im Newsletter zu platzieren.
Der BGH hat in einem Urteil (BGH Urteil I ZR 228/03) klargestellt, dass das Impressum auch über zwei Links erreichbar sein kann („Zwei-Klick-Regel“), sofern es klar und verständlich verlinkt ist.
Wir empfehlen Ihnen dennoch, das Impressum auf direktem Weg in Ihre Mailings einzubauen und es dezent im Footer des Mailings zu platzieren.